Rechtliches
Satzung
Version TEST-1.0 · gültig ab 11.09.2026
Satzung – Test/Muster
TEST-/MUSTERSATZUNG – NICHT ALS BESCHLOSSENE SATZUNG VERWENDEN.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Feuerwehrverein Deiningen“ (Testbezeichnung).
(2) Sitz des Vereins ist Deiningen.
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Feuerwehrwesens, der Kameradschaft, der Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie der Öffentlichkeitsarbeit rund um den Brandschutz und die Freiwillige Feuerwehr.
(2) Der Verein unterstützt die gemeindliche Feuerwehr im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten.
(3) Eine etwaige steuerbegünstigte Zweckverfolgung und die hierfür erforderlichen Formulierungen sind vor Verwendung mit Finanzamt bzw. fachkundiger Beratung abzustimmen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied können natürliche und – soweit vorgesehen – juristische Personen werden.
(2) Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet das nach der gültigen Satzung zuständige Organ.
(3) Mitgliedsgruppen können insbesondere aktive Mitglieder, Jugendmitglieder, passive/fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder sein.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet insbesondere durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Fristen, Verfahren und Zuständigkeiten sind in der endgültigen Satzung verbindlich festzulegen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
(1) Der Verein kann Mitgliedsbeiträge erheben.
(2) Höhe, Fälligkeit und mögliche Befreiungen können nach Mitgliedsgruppe unterschiedlich festgelegt werden.
(3) Die konkreten Beitragssätze werden durch das hierfür zuständige Vereinsorgan beschlossen und in J-Fire lediglich verwaltungstechnisch hinterlegt.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder haben die sich aus Satzung und Beschlüssen ergebenden Rechte und Pflichten. Stimmrecht, Wahlrecht und Sonderregelungen für Minderjährige sind in der endgültigen Satzung eindeutig festzulegen.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind mindestens die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Weitere Organe können durch die endgültige Satzung vorgesehen werden.
§ 8 Vorstand
Zusammensetzung, Vertretungsbefugnis, Amtsdauer, Beschlussfassung und Aufgaben des Vorstands sind in der endgültigen Satzung festzulegen. Die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 26 BGB, sind zu beachten.
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist nach den Regelungen der endgültigen Satzung einzuberufen.
(2) Einladung, Fristen, Tagesordnung, Antragsrecht, Abstimmungen, Wahlen und Protokollierung müssen dort verbindlich geregelt sein.
§ 10 Beschlüsse und Wahlen
Soweit die endgültige Satzung nichts anderes wirksam bestimmt, richten sich Beschlüsse und Wahlen nach den gesetzlichen Vorgaben und den beschlossenen Vereinsregeln.
§ 11 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen der in der endgültigen Satzung festgelegten Mehrheit. Änderungen steuerlich relevanter Regelungen sollten vor Beschluss fachlich geprüft werden.
§ 12 Auflösung und Vermögensbindung
Für Auflösung, Liquidation und Vermögensbindung sind in der endgültigen Satzung rechts- und steuerkonforme Regelungen aufzunehmen.
Stand dieses Testmusters: 11.09.2026
Dieses Dokument dient ausschließlich zum Testen der J-Fire-Funktionen für Satzungsanzeige und Mitgliedsantrag. Es ersetzt keine beschlossene Vereinssatzung und keine rechtliche/steuerliche Prüfung.